Dienstleistungen: Gemeinde Allmannsweiler

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Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Sonstiges

Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

  • § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg